GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN

Innerhalb der iberischen Branche gibt es neben den Jamones Ibéricos mit Qualitätsstandard auch die Jamónes Ibéricos, die durch eine der 4 bestehenden geschützten Ursprungsbezeichnungen geschützt sind.

Geregelt durch Verordnungen der Europäischen Union (VERORDNUNG (EU) Nr. 1151/2012), die unter anderem folgende Bestimmungen enthalten:

  • Sie muss eine geografische Bezeichnung enthalten.
  • Das Erzeugnis muss seinen Ursprung in diesem Gebiet haben.
  • Die Qualität ergibt sich ausschließlich aus dem Zusammenhang mit dem jeweiligen geografischen Umfeld, mit den natürlichen und menschlichen Faktoren, die diesem Umfeld innewohnen.
  • Die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung erfolgt stets in dem abgegrenzten geografischen Gebiet, dem sie ihren Namen verdanken.
  • Die Etikettierung der betreffenden Erzeugnisse muss den Stempel für geschützte EU-Ursprungsbezeichnungen tragen.
  • Die geografische Bezeichnung ist in der Europäischen Union und in Drittländern, die Abkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet haben, als geistiges Eigentumsrecht geschützt.
  • Die g.U. wird von einer Vereinigung verwaltet, die die Form einer Aufsichtsbehörde hat und für die Regulierung und Vereinheitlichung der Handlungen der an eine Ursprungsbezeichnung gebundenen Marktteilnehmer sowie für die Rückverfolgbarkeit und die korrekte Identifizierung der von ihr erfassten Erzeugnisse zuständig ist.
  • Die Einhaltung der Bestimmungen der Spezifikation für jede g.U. wird von den zuständigen Behörden überprüft und unterliegt einer amtlichen Kontrolle.