Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.)

Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) ist eine differenzierte Qualitätsangabe, die in den Verordnungen der Europäischen Union (VERORDNUNG (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel geregelt ist und die die Einhaltung von zusätzlichen Qualitätsanforderungen garantiert, die über die für die übrigen Erzeugnisse geltenden Anforderungen hinausgehen und deren Qualität oder Eigenschaften auf das geografische Umfeld mit seinen natürlichen und menschlichen Faktoren zurückzuführen sind und deren Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung stets in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgt, von dem sie ihren Namen erhalten.

Dabei handelt es sich um freiwillige Regelungen, an die sich Viehzüchter und Verarbeiter aus eigenen Stücken halten. Produkte, die diese Anforderungen erfüllen, werden in ein EU-Register eingetragen und durch geistige Eigentumsrechte geschützt. Um die Unterscheidung zu erleichtern, schreibt die Verordnung vor, dass alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die unter eine g. U. fallen, mit diesem Logo gekennzeichnet werden müssen.

Innerhalb des Ibérico-Sektors gibt es neben dem Jamón Ibérico mit Qualitätsstandard auch andere Jamones Ibéricos, die unter eine der 4 bestehenden geschützten Ursprungsbezeichnungen fallen und durch die Verordnungen der Europäischen Union (VERORDNUNG (EU) Nr. 1151/2012) geregelt sind. Zu den Bestimmungen gehören:

 

  • Es muss eine geografische Bezeichnung enthalten.
  • Das Produkt muss aus diesem Gebiet stammen.
  • Die Qualität ergibt sich ausschließlich aus der Verbindung mit dem bestimmten geografischen Umfeld, mit den ihm inhärenten natürlichen und menschlichen Faktoren.
  • Die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung erfolgt stets in dem abgegrenzten geografischen Gebiet, dem sie ihren Namen verdanken.
  • Auf dem Etikett der geschützten Erzeugnisse ist das Siegel für geschützte Ursprungsbezeichnungen in der EU ersichtlich.
  • Die geografische Bezeichnung ist in der Europäischen Union und in Drittländern, die Abkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet haben, als geistiges Eigentumsrecht geschützt.
  • Die g. U. wird von einer Vereinigung verwaltet, die die Rolle einer Aufsichtsbehörde innehat und für die Regelung und Vereinheitlichung der Handlungen der an eine Ursprungsbezeichnung gebundenen Marktteilnehmer sowie für die Rückverfolgbarkeit und die korrekte Identifizierung der von ihr erfassten Erzeugnisse zuständig ist.
  • Die Einhaltung der Bestimmungen des Pflichtenheftes jeder g. U. wird von den zuständigen Behörden überprüft und unterliegt einer amtlichen Kontrolle.